Einige Mütter und Väter fallen unter die Jahresarbeitsentgeltsgrenze, da sie nach der Geburt ihrer Kinder nur halbtags beschäftigt. Normalerweise ist unter diesen Umständen der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung erforderlich. Jedoch besteht die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Monate nach Eintreten der Versicherungspflicht eine Befreiung zu erwirken und auf diese Weise privat versichert zu bleiben. Das Ende der Elternzeit bildet zugleich das Ende der Befreiung.