FAQ - Häufige Fragen zur Privaten Krankenversicherung

Bringt die Gesundheitsreform Einschränkungen für den Leistungsumfang mit sich?

Der Vertrag zwischen dem Versicherten und seinem privaten Versicherer bleibt von gesetzlichen Regelungen unangetastet. Der zu Beginn festgelte Leistungsumfang muss nach diesen Konditionen von dem PKV-Unternehmen gewahrt und im Krankheitsfall erfüllt werden, vollkommen unabhängig von der Gesundheitsreform.