Grundsätzlich ist eine ärztliche Untersuchung keine Voraussetzung für eine Aufnahme in eine private Krankenversicherung. Allerdings sind Vorerkrankungen bzw. chronische Erkrankungen vor Vertragsabschluss wahrheitsgemäß anzugeben. Diese haben Einfluss auf die Höhe des Beitrags bzw. die Risikozuschläge. Sofern Punkte abgeklärt werden müssen, kann es zu Rückfragen (auch bei den behandelnden Ärzten) kommen, teilweise werden ärztliche Atteste verlangt.