Dem PKV-Unternehmen ist es laut § 178 i Abs. 1VVG gesetzlich verboten, den bestehenden Vertrag zu kündigen. Dazu ist es Aufgabe der privaten Krankenversicherung, Ersatz für jenen Kranken- und Pflegeschutz zu sein, der normalerweise durch das gesetzliche Sozialversicherungssystem garantiert wird. Sie fungiert also als „substitutive Kranken- und Pflegeversicherung“.