FAQ - Häufige Fragen zur Privaten Krankenversicherung

Kann man auch im Status der Arbeitslosigkeit weiter privatversichert bleiben?

Den üblichen Vorgaben entspricht ein Wechsel in die GKV. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz ohne Beitragszahlung ruhen zu lassen. Als weitere Maßnahme bietet sich die so genannte „Anwartschaft“ an, die es dem Kunden ermöglicht, nach Ende der Arbeitslosigkeit zu denselben Bedingungen wieder in den Vertrag einzusteigen. Es bedarf also keiner Wiederholung der Gesundheitsprüfung. Jeder PKV-Versicherter, dessen Vertrag bereits seit mindestens 5 Jahren läuft, kann außerdem eine Befreiung von der Versicherungspflicht erwirken. Die Frist zur Antragsstellung, die bei der GKV erfolgen muss, endet drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht.