Dies hängt vom individuell gewählten Leistungsumfang ab und wird vom Versicherten selbst bestimmt. Es ist möglich, die üblichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Basistarif abzudecken. Auf der anderen Seite ist es möglich, mehr und/oder andere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, sofern diese mitversichert werden. Hierzu gehören zum Beispiel Wahlleistungen im Krankenhaus sowie Krankenhaustagegeld.