FAQ - Häufige Fragen zur Privaten Krankenversicherung

Warum gibt es bei der privaten Krankenversicherung Wartezeiten?

Die Wartezeiten stellen eine notwendige Maßnahme dar, um sicherzustellen, dass der Wechsel zur PKV nicht sofort für eine krankheitsbedingte Leistungseinforderung genutzt wird. Die Länge der Zeitspanne differiert je nach Anliegen: Während die allgemeine Wartezeit drei Monaten umfasst, muss im Hinblick auf zahnärztliche, kieferorthopädische oder psychotherapeutische Behandlungen, sowie im Falle einer Entbindung mit acht Monaten gerechnet werden. Allerdings sind neben Unfallgeschädigten auch jene Neuversicherten von der Wartezeit ausgenommen, die durch den nahtlosen Übergang von der GKV zur PKV einen ununterbrochenen Versicherungsschutz genießen.