Antworten Sie auf die Fragen, die ihnen im Antragsformular gestellt werden, unbedingt wahrheitsgemäß! Das
bewusste Verschweigen von Dispositionen und Erkrankungen oder gezielte Falschangaben berechtigt die
Versicherungsgesellschaft zur Verweigerung von Leistungen oder sogar zur Aufhebung des Vertrags. Jeder Kunde
unterliegt beim Vertragsabschluss dieser "vorvertraglichen Anzeigepflicht".
Sind Sie sich unsicher bezüglich Ihres aktuellen Gesundheitszustandes oder Ihrer Krankengeschichte, sollten Sie am
Besten Ihren zuständigen Arzt konsultieren. Handelt es sich um einen komplexen Krankheitsfall wird das
PKV-Unternehmen normalerweise unmittelbar mit Ihnen oder Ihrem Arzt in Kontakt treten.
Kündigen Sie Ihre alte Versicherung nicht übereilt! Erst, wenn die Policen des neuen Versicherungsunternehmens
vorliegen, ist der Versicherungsschutz wieder gewährleistet.