In diesem Zusammenhang stehen dem Versicherten mehrere Tarife zur Auswahl.
a) Die Selbstbeteiligung beschränkt sich auf anfallende Ambulanz-Kosten.
b) Die Selbstbeteiligung betrifft neben ambulanten auch zahnärztliche Leistungen.
c) Die Selbstbeteiligung deckt alle drei Bereiche (ambulant, stationär, zahnärztlich) ab.
d) Es fällt keine Selbstbeteiligung an.
Die Spannbreite des vom Versicherten erbrachten Eigenanteils bewegen sich zwischen 200 bis 5.000 €.