Man kann aus einer Vielzahl an Leistungen wählen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind, so zum Beispiel Einzelzimmer im Krankenhaus, Chef- oder Oberarztbehandlung, Tagesgeld bei Krankenhausaufenthalt, welches den Verdienstausfall deckt. Der Leistungskatalog variiert je nach Anbieter und ist deshalb mit diesem abzustimmen.