Voraussetzung für eine Auszahlung von Leistungen ist die Übergabe der Original-Rechnungsbelege an die Versicherung. Die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt werden direkt von der Versicherung übernommen – vorausgesetzt, der Patient verfügt über eine Versichertenkarte, durch die er unmittelbar nach der der Ankunft seinen Status als PKV-Versicherter nachweisen kann. Hat der Versicherte wahlärztliche Behandlungen in Anspruch genommen, so wird ihm die entsprechende Rechnung direkt von den zuständigen Chefärzten übergeben.