Nein. Die Kosten für einen Arztbesuch oder einen Krankenhausaufenthalt sind zunächst vom Versicherten zu begleichen. Diese Kosten werden natürlich von der Versicherung erstattet. Dieses System hat den Vorteil, dass der Versicherte selbst Vertragspartner des Arztes ist und eine doppelte Überprüfung der erbrachten Leistungen durch den Versicherten und die Krankenkasse stattfindet. Es können also nur Leistungen abgerechnet werden, die auch durchgeführt wurden, was die Transparenz erhöht.