FAQ - Häufige Fragen zur Privaten Krankenversicherung

Wie kurzfristig kann eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung gekündigt werden?

Die Kündigungsfrist ist abhängig vom Status bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Freiwillig versicherte Mitglieder können die Mitgliedschaft innerhalb von zwei vollen Kalendermonaten oder beim erstmaligen Statuswechsel kündigen. Angestellte, die erstmals die Voraussetzungen erfüllen (zum Beispiel aufgrund des Erreichens der Beitragsbemessungsgrenze durch eine Gehaltserhöhung), können sich nach drei vollen aufeinander folgenden Kalenderjahren privat versichern.