Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind so bemessen, dass sie den für die gesamte Vertragsdauer zu erwartenden Versicherungsleistungen entsprechen. Der altersbedingte Ausgabenanstieg wird durch die Alterungsrückstellung berücksichtigt. Die Leistungsausgaben des Versicherers können sich jedoch wegen steigender Heilbehandlungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder aufgrund steigender Lebenserwartung ändern. Diese Veränderungen sind im Voraus nicht überschaubar und können infolgedessen auch kalkulatorisch nicht erfasst werden. Um dem Rechnung zu tragen vergleicht der Versicherer daher zumindest einmal jährlich die kalkulierten mit den erforderlichen Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt sich dabei eine Abweichung von mehr als 5% bzw. 10% werden die Beiträge mit Zustimmung des Treuhänders dem geänderten Leistungsbedarf angepasst und steigen infolgedessen.