Glossar zur Privaten Krankenversicherung

Grenzgänger Krankenversicherung

Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, können in der Krankenvoll- und Zusatzversicherung nicht versichert werden. Eine Ausnahme bilden hier jedoch in der Vollversicherung die Grenzgänger. Dies sind Personen, die zwischen dem Land, in dem sie leben, und dem Land, in dem sie arbeiten, pendeln. In Europa ist dies vor allem zwischen den Ländern Luxemburg, Deutschland, Frankreich, Belgien und Niederlande sowie Deutschland und Frankreich einerseits und der Schweiz andererseits der Fall. Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz verpflichtet diesen Personenkreis dazu eine Krankenversicherung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz) abzuschliessen. Von dieser Verpflichtung kann man sich jedoch über den dortigen Arbeitgeber und den zuständigen Kanton innerhalb von 3 Monaten befreien lassen. Man muss hierzu nachweisen, dass eine andere, gleichwertige Krankenversicherung besteht oder abgeschlossen wird.