Verglichen werden nur private Krankenversicherungen bzw. Tarife der PKV. Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung kann der Monatsbeitrag entsprechend gesenkt werden. Es gibt Tarife mit sehr unterschiedlichen Features wie z.B. Beitragsfreistellung bei Unfall, bestimmter Schwerer Krankheiten, oder bei Pflegebedürftigkeit. Die Höhe der Beitragsrückerstattung kann für den einen oder anderen Interessenten von Bedeutung sein. Manche Tarife erheben eine Selbstbeteiligung nur auf den ambulanten Teil oder auf den ambulanten und stationären Teil und nicht auf den Zahnbereich. Sehr unterschiedlich können die Leistungen für Heilmittel und Hilfsmittel ausfallen. Bei den Heilmitteln sollte Logopädie und Ergotherapie abgesichert sein. Den Bereich der Hilfsmittel sollte genau betrachtet werden. Verschiedene Tarife leisten nicht für lebenserhaltende Hilfsmittel wie Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen etc.
Manche Krankenversicherer verlangen für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe keine Selbstbeteiligung, obwohl eigentlich eine Vereinbarung besteht. In der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte leisten sogenannte Einsteigertarife oft nur bis zum Regelhöchstsatz (2,3 fachen), das bedeutet, dass der Versicherte oft zur Selbstbeteiligung noch einen Teil der Rechnung übernehmen muss. Insgesamt lässt sich feststellen, dass das Thema PKV sehr beratungsintensiv ist und ein hohes Know-how verlangt.